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Schützen Sie Ihren vierbeinigen Partner
Die Pferdeversicherungsgenossenschaft des Seebezirks versichert folgende Risiken:
Fohlen
Das Fohlen ist ab dem 8 Trächtigkeitsmonat der Mutter bis zum Alter von 10 Tagen nach der Geburt, mit seiner Mutter versichert gegen Verwerfen und Notschlachtung. Wenn die Prämie der Mutter bezahlt ist, so ist das ungeborene Fohlen bis 10 Tage nach der Geburt zum Wert von 10 % des Schätzwertes der Mutter, aber mindestens Fr. 400.—versichert. Ab dem 10. Tag muss das Fohlen zum eigenen Schätzwert versichert werden. (bis Fr. 5000.—zu 4 % Prämie)
Pferde und Ponys
Sie sind gegen Abgang, Notschlachtung versichert. Die Prämie richtet sich nach dem Schätzwert des Pferdes (Ponys) und dem Alter gemäss nachfolgender Tabelle. Statuten und das Versicherungsreglement regeln die Details und Bedingungen der Versicherung und sind mit dem Zahlungsnachweis die eigentliche Versicherungspolice. Eine separate Police wird nicht erstellt.
Das Reglement kennt einen Alterszuschlag für neu eintretende Pferde ab 12 Jahren und nach 20 Jahren bezahlter Prämie, wird das Pferd prämienfrei bei bleibender Deckung. Das Schätzverfahren ist im Versicherungsreglement geregelt.
Ein allfälliger Fleischerlös gehört der Versicherungsgenossenschaft. Die Entschädigung beträgt 80 % des Schätzwertes, wenn das Pferd / Pony abgetan werden muss, ohne Fleischerlös beträgt die Entschädigung 70 %.
Veterinärmedizinische Leistungen bis max. 10 % der Schätzungssumme bei einem Selbstbehalt von Fr. 200 pro Fall und Jahr sind versichert für geheilte Pferde. Ausgeschlossen sind alternative Heilmethoden gemäss Versicherungsreglement.
Die genauen Bedingungen und Ausnahmen sind im Versicherungsreglement definiert und sind in den vorgängigen Erklärungen nicht alle enthalten.
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