Die Geschichte
Pferdeversicherungsgenossenschaft Seebezirk
Die Geschichte der Pferdeversicherung im Kanton ist so alt wie die des Rindviehs. Das erste Gesetz dazu wurde 1808 verabschiedet, jedoch selten angewendet. 1827 regelte ein neues Gesetz die Rindviehversicherung. Die Pferdegattung wurde aber erst 1873 berücksichtigt.
Im Jahr 1873 entstand ein kantonales Gesetz, das auf dem eidgenössischen Gesetz von 1872 über Tierseuchen beruhte. Schäden an Pferden gingen zu Lasten des Kantons. Diese Versicherung war obligatorisch und erforderte 20 Cts pro Pferd auf jedem Gesundheitsschein.
Diese Art der Versicherung dauerte bis 1884, als ein neues Gesetz die Pferdeversicherung gleichstellte und Fälle von Rotz und Springwurm einschloss, ausser Kavalleriepferde, die bereits Bund-Verpflichtungen hatten.
Im Jahr 1898 forderten Freiburger Tierärzte eine Gesetzesrevision aufgrund unzureichender Entschädigungen und Beiträge, was zur Ausarbeitung eines neuen Gesetzes im Jahr 1911 führte. Dieses Gesetz wurde 1913 beschlossen und gilt bis heute.
Aktuell wird eine Überarbeitung des Gesetzes geprüft, wobei Rindvieh von Schutz gegen Feuer- und Blitzschäden ausgenommen werden soll, anstelle von Pferden.